Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachhandels der Görner GmbH Stuckateure & Maler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich Für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Fachhandels gelten ausschließlich diese Verkaufs- u. Lieferbedingungen. Dies gilt im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragsabschluss
Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart, sind alle Angebote, Preise oder sonstige Aussagen freibleibend. Bestellungen, Abschlüsse oder sonstige Leistungen, sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Görner GmbH. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Gewichts- u. Mengenangaben sind Ca.-Angaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
Lieferung
Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, außer sie sind in der Auftragsbestätigung schriftlich als verbindlich niedergelegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der Görner GmbH oder das Herstellerwerk verlassen hat. Bei Lieferverzug muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Unsere Haftung bei Nichterfüllung beschränkt sich auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Bei Lieferverzug haften wir nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, so ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- und Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist. Ein Anspruch auf Nachlieferung solcher Mengen, mit deren Abruf oder Abnahme der Käufer länger als 14 Tage im Rückstand ist, besteht nicht. Gleiches gilt für Mengen, die wir wegen rückständigen Zahlungen des Käufers nicht ausgeliefert haben. Unsere sonstigen Rechte werden hierdurch nicht berührt.
Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro, unverpackt ab unserem Fachhandel, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Porto, Fracht- und Verpackungskosten und ohne Versicherung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat diese Kosten der Kunde zu tragen. Für die Berechnung ist der am Versandtag gültige Abgabepreis pro Einheit maßgeblich. Bei Erscheinen einer neuen Preisliste verliert die alte Liste ihre Wirkung. Der Käufer ist berechtigt innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen die auf einer Erhöhung der Frachttarife oder der Umsatzsteuer beruhen.
Zahlungen
Grundsätzlich sind die bei uns erworbenen Waren sofort und bar zur Zahlung fällig. Gewähren wir die Möglichkeit zur Zahlung auf Rechnung, sind die Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. Skontogewährung hat die Voraussetzung, dass das Konto des Käufers keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert, nicht die Fracht oder Arbeitsstunden. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten, dann der Zinsen und mit dem Überschuss zum Ausgleich der ältesten Schuldenposten verwendet. Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben und wenn eine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir befugt, Vorauszahlungen zu verlangen und eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens unsererseits wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Mängelrügen, Gewährleistungen, Haftung
Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnung und Versandnummern zu erheben. Offene Mängel und Abweichungen in der Liefermenge sind unverzüglich, jedoch spätestens acht Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandtort schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen bei zu verarbeitenden Materialien können nur vor Verarbeitung oder Vermischung geltend gemacht werden. Im Falle einer Mängelrüge behalten wir uns ein Recht auf Nacherfüllung vor. Lehnen wir die Nacherfüllung ab oder schlagen zwei Nacherfüllungsversuche nach angemessener Frist fehl, verbleibt dem Kunden das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften unbeschadet der gesetzlichen Regelung im Falle eines Mangels nicht für sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn unser Betrieb eine grob fahrlässige Pflichtverletzung begangen hat. Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, haften wir grundsätzlich nicht: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung,
fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, sofern diese Schäden nicht auf ein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres Betriebes oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Betriebes zurückzuführen ist. Maßgeblich sind im Übrigen die Verarbeitungsvorschriften der jeweiligen Herstellerfirmen. Eine Garantieleistung für die mit Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir keinen Einfluss auf die sachgemäße Verarbeitung haben.
Auskünfte, Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Empfehlungen und Beratungen in Wort und Schrift und sonstige Angaben ist unverbindlich und begründen keine Haftung unsererseits und befreien den Käufer nicht vor der eigenen Prüfung unserer Produkte auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Sollte eine Haftung unsererseits dennoch in Frage kommen, so gilt die Regelung des vorstehenden Absatz.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, unser Eigentum. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend §§ 947, 948 BGB. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns und ihrer Aufbewahrung keine Ansprüche gegen uns. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen an ihn tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur Sicherung der jeweiligen Ansprüche nach Abs. 1 schon jetzt an uns ab. Bei Veräußerung von Waren an denen wir gemäß Abs. 2 Satz 2 Miteigentum haben, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der unserem Eigentumsanteil entspricht. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf er nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen, sofern diese unsere Vorbehaltsware betreffen; dies gilt auch bei Exportgeschäften. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Käufer uns auf unser Verlangen die Vorräte an Vorbehaltsware mitzuteilen und uns deren Rücknahme zu ermöglichen; er hat ferner die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Unser Eigentumsvorbehalt wird nicht durch die Rückgabe von Wechseln berührt, die uns zwecks Selbstdiskonts eingesandt wurden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherungen nach unserer Wahl selbst freigeben oder deren Freigabe bewirken.
Widerrufsrecht
a. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware widerruft. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden. Das bloße Zurücksenden der Ware reicht als Widerruf nicht aus. Zur Wahrung der Frist muss die Ware innerhalb der zwei Wochen versandt worden sein. (Eingangsdatum beim Beförderer)
b. Sofern der Kunde Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat, ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des Wertes verpflichtet. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten.
c. Ein Widerrufs- / Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht nicht in den folgenden Fällen: - bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder - eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder - die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Versenders.
Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Diese Bedingungen und die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen Verträge und Lieferungen unterstehen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Betriebes. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- u. Urkundenprozessen ist für Kaufleute ebenfalls der Sitz unseres Betriebes.
Hinweis zur Verbraucherschlichtung
Die Görner GmbH Stuckateure & Maler beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Wiesbaden, Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden verhandelt werden.
Freisstellungsklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Falle ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.